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3,57 % inklusive gesetzliche Umsatzsteuer vom beurkundeten Kaufpreis, fällig nach Kaufvertragsabschluss
Kaufpreis
Kaufpreis auf Anfrage
Angaben zur Immobilie
Objektart
Wohnen
Grundstücksfläche
7.867 m2
Lage
In idealer Nähe zur Stadtmitte und mit guter Anbindung zur Infrastruktur.
Straubing ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Niederbayern mit ca. 49.002 Einwohnern (Stand 2024) und idyllisch an der Donau gelegen mit einem wunderschönen Stadtkern mit vielen Einkaufs- und Einkehrmöglichkeiten.
Auch eine gute medizinische Infrastruktur ist in Straubing vorhanden. Verschiedene Kindergärten und Schulen, sowie viele Freizeit- u. Kulturangebote findet man vor Ort.
Sehr bekannt ist Straubing durch das Gäubodenfest, das alljährlich stattfindet.
Objektbeschreibung
Das überplante Areal liegt im Süden der Stadt Straubing. Die Entfernung zur historischen Innenstadt / Stadtplatz beträgt ca. 1,3 km, zum Bahnhof ca. 650 m (Luftlinie).
Durch die Lage in der Nähe einer Haupterschließungsstraße (Äußere Passauer Straße), einer östlichen Stadteinfahrt nach Straubing, verfügt das Gelände über eine gute Anbindung sowohl Richtung Innenstadt als auch in Richtung Süden
(überörtliche Verkehrsanbindung B8, B20).
Fakten
- projektiertes Grundstück
- max. bebaubare Grundfläche: 4.112 m²
- max. Geschossfläche: 11.774 m²
- max. Geschossfläche (GFZ): 9.285 m²
- GFZ: 1,2
- vermutlich ca. Oktober 2025 wird der B-Plan rechtskräftig sein
- es sind ca. 80 Wohnungen geplant, aufgeteilt auf 8 Häuser plus Tiefgarage
- das Grundstück ist aktuell mit einer Gewerbehalle plus Büros bebaut (Obj.-Alter: ca. 40 - 50 Jahre)
- Der Bau einer Pflege- und Seniorenheim-Immobilie ist ebenso zulässig
Sonstiges
Es liegt ein qualifizierter Vermarktungsauftrag vor.
Wir stehen Ihnen für Beratungen & Besichtigungen gerne zur Verfügung. Am besten Sie melden sich über das KONTAKT-FORMULAR an, bitte mit Angabe Ihrer vollständigen Daten (wie Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Dieses Expose ist eine Vorinformation. Als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.
Die von uns verarbeiteten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischen-Verkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
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Ferner sind Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zu weiteren Sorgfaltspflichten verpflichtet. Hierzu gehört, z. B. bei Anbahnung eines Kaufvertrages die Ausweiskopien der Käufer-Partei in den Akten zu hinterlegen und für 5 Jahre aufzubewahren.
Mit den besten Grüßen
Bernhard Vogel
Immobilienfachwirt / Inhaber - abv-Immobilien Bernhard Vogel e. K.
Anbieter a b v - Immobilien ® Bernhard Vogel e. K.